Pressemitteilung
Verkaufsverbot von Nagergiften mit Gerinnungshemmern - STS begrüsst Schritt für Tierschutz

Schweizer Tierschutz STS

03.04.2025, Der Schweizer Tierschutz STS ist erfreut über die verschärfte Regelung der Zulassungsbestimmungen für Nagergifte mit Antikoagulanzien (Gerinnungshemmern) als Wirkstoff. Sie treten ab dem 1. April 2025 in Kraft. Ab diesem Datum werden keine Rodentizide mit Antikoagulanzien mehr für den privaten Gebrauch zugelassen. Ziel der Massnahme ist es, Tierleid und Umweltbelastungen zu reduzieren und eine verantwortungsvollere Schädlingsbekämpfung zu fördern.

Rodentizide mit Antikoagulanzien sind hochgiftig und wirken durch Hemmung der Blutgerinnung, was innere Blutungen verursacht. Entgegen den Angaben der Hersteller, verursacht der Einsatz von Nagergift bei den Tieren unsägliches Leid. Nach der Aufnahme des Gifts erleiden sie innere Blutungen, die zu starken Schmerzen führen, bevor sie schliesslich langsam und qualvoll verenden. Eine einmalige Aufnahme reicht meist aus, um tödlich zu wirken. Eine weitere Gefahr stellt die Sekundärvergiftung dar: Wildtiere wie Füchse und Greifvögel nehmen Gift auf, indem sie vergiftete Nager fressen – ein Problem, das auch in der Schweiz nachgewiesen wurde. Selbst für Hunde und Katzen besteht ein erhebliches Risiko. Zudem wurden Vergiftungen bei Igeln und Fischen festgestellt, was auf eine grossflächige Belastung der Gewässer und Landlebensräume hinweist. Dies wurde in einer Schweizer Studie belegt. Das Verkaufsverbot soll nun den unsachgemässen Einsatz dieser Gifte im Privathaushalt verhindern und so Mensch, Tier und Umwelt besser schützen.

Der STS setzt sich weiterhin für die Reduktion von Tierleid ein

Der STS begrüsst diese Entscheidung und hofft, dass sie dazu beiträgt, den Einsatz von blutgerinnungshemmenden Rodentiziden in der Nagerbekämpfung zu reduzieren und das damit verbundene Tierleid zu verringern, auch Sekundärvergiftungen bei Wildtieren würden damit zurückgehen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt für den Tierschutz. Für den professionellen Schädlingsbekämpfungsbereich bleiben die Bestimmungen unverändert. Privatpersonen dürfen weiterhin Rodentizide mit weniger gefährlichen chemischen Wirkstoffen unter strengen Auflagen verwenden.

Was man tun kann

Der STS empfiehlt, mögliche Ursachen eines Nagerbefalls – wie die unsachgemässe Aufbewahrung von Nahrungsmitteln oder Einschlupfmöglichkeiten in Gebäude – zu beseitigen. Weitere Informationen zum Thema vermehrtes Auftreten von Nagern finden Sie im STS- Merkblatt « Bekämpfun g von Schaden verursachenden Nagern».

Achtung: Der Einsatz von Nagergift verursacht bei den Tieren enormes Leid. Nach der Aufnahme des Gifts erleiden sie innere Blutungen, die zu starken Schmerzen führen, bevor sie schliesslich langsam und qualvoll verenden.

Mehr Informationen zur Studie und zur Nagerbekämpfung

  • Studie Rietgraf et al., 2022 (PDF), die vom Swiss Centre for Applied Ecotoxicology im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) durchgeführt wurde.

  • https://tierschutz.com/tierschutz/themen/wildtiere/wilde-nachbarn/

Für Rückfragen
Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
Mobile +41 76 531 52 80
media@tierschutz.com

STS- Medienmitteilungen online

https://tierschutz.com/ueber-uns/medien/medienmitteilungen/

Bildmaterial

www.flickr.com/photos/sts-psa/

03.04.2025 | von Schweizer Tierschutz STS

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Über Schweizer Tierschutz STS

1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.


Quellen:
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