Pressemitteilung
Das gilt 2025 neu im Strassenverkehr

Touring Club Suisse (TCS)

07.01.2025, Vernier/Ostermundigen (ots) - Wer mit seiner Auspuffanlage vermeidbaren Lärm verursacht, wird seit Anfang Jahr kräftig zur Kasse gebeten. Wer dagegen das Steuer beim Fahren gerne loslässt, darf sich freuen. Ab März dürfen Fahrerinnen und Fahrer eines Autos mit zugelassenem Autobahnpiloten das Lenkrad auf der Autobahn loslassen. Diese und weitere Neuerungen treten 2025 in Kraft.

Mit dem Jahreswechsel sind auf den Schweizer Strassen diverse Neuerungen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar gelten neue Lärm-Vorschriften im Strassenverkehr. Neu ist es explizit verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Das Vergehen kann vom Gericht mit bis zu 10'000 Franken Busse bestraft werden. Zudem werden lärmbezogene Ordnungsbussen (zum Beispiel unnötiges Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.

Gleich wie in der EU müssen Motorräder in der Schweiz seit dem 1. Januar bei der Erstzulassung die neuesten Abgasvorschriften erfüllen, die sogenannte Norm Euro 5+. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.

Automatisiertes Fahren macht einen grossen Schritt vorwärts

Ab dem 1. März wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich. Wer ein Auto fährt, das über einen genehmigten und aktivierten Autobahnpiloten verfügt, darf auf der Autobahn das Lenkrad loslassen und muss den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Man muss allerdings bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu bedienen, wenn es das System verlangt. Allerdings gibt es erst wenige Fahrzeugtypen, die über das geforderte Automatisierungssystem verfügen und bisher hat noch kein Hersteller die Genehmigung für die Schweiz beantragt (Stand Mitte Dezember 2024).

Ebenfalls ab 1. März dürfen führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Dabei müssen sie jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Auch automatisiertes Parken ohne Anwesenheit eines Lenkers ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

Die Entwicklung der Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme beeinflusst auch die theoretischen und praktischen Führerprüfungen für PW und Motorräder. Ab 1. Juli werden die Kenntnisse in diesen Bereichen geprüft.

Auch per 1. Juli wird neu die Kategorie des schweren Elektro-Motorfahrrad (Gesamtgewicht bis 450 Kg) geschaffen. Damit wird der wachsenden Bedeutung der Lastenvelos Rechnung getragen. Diese wird auch bei der Signalisation der Parkfelder zum Tragen kommen.

Auch im Ausland treten 2025 verschiedene Neuerungen in Kraft, die den Strassenverkehr oder die Einreise betreffen. Der TCS bietet auf seiner Website einen umfassenden Überblick: https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news- aktuelles/news-2025.php

Pressekontakt:
Marco Wölfli
Mediensprecher TCS
Tel. 058 827 34 03
marco.woelfli@tcs.ch

07.01.2025 | von Touring Club Suisse (TCS)

--- ENDE Pressemitteilung Das gilt 2025 neu im Strassenverkehr ---

Über Touring Club Suisse (TCS)

Seit seiner Gründung 1896 in Genf steht der Touring Club Schweiz im Dienst der Schweizer Bevölkerung. Er engagiert sich für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Selbstbestimmung in der persönlichen Mobilität, politisch wie auch gesellschaftlich. Mit 1900 Mitarbeitenden und 23 regionalen Sektionen bietet der grösste Mobilitätsclub der Schweiz seinen rund 1,6 Millionen Mitgliedern eine breite Palette von Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit und Freizeitaktivitäten an.

Alle 70 Sekunden erfolgt eine Hilfeleistung. 200 Patrouilleure sind jährlich mit etwa 359'000 Einsätzen auf Schweizer Strassen unterwegs und ermöglichen in mehr als 80 % der Fälle eine sofortige Weiterfahrt. Die ETI-Zentrale organisiert jährlich etwa 57'000 Hilfeleistungen, darunter 3200 medizinische Abklärungen und über 1200 Repatriierungen. Die TCS Swiss Ambulance Rescue ist der grösste private Akteur für Rettungsdienst und Krankentransport in der Schweiz mit 50 Fahrzeugen, 17 Logistikbasen und über 35'000 Einsätzen pro Jahr. Die Rechtsschutz-Büros bearbeiten 42'000 Fälle und geben rund 10’000 Rechtsauskünfte. Seit 1908 setzt sich der TCS für die Verkehrssicherheit in der Schweiz ein, indem er Lehrmittel, Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen entwickelt, Mobilitätsinfrastrukturen testet und Behörden berät.

Der TCS verteilt jedes Jahr rund 110'000 Leuchtgürtel und 90'000 Leuchtwesten an Kinder, damit auch ihre Mobilität sicher ist. 42’000 Teilnehmende zur Aus- und Weiterbildung zählen die Fahrzentren in allen Kategorien von Fahrzeugen jährlich. Mit 33 Plätzen und rund 950'000 Logiernächten ist der TCS der grösste Campinganbieter der Schweiz. Die Mobilitätsakademie des TCS beforscht und gestaltet die Transformationen im Verkehr, wie die vertikale Mobilität der Drohnen oder die geteilte Mobilität, etwa mit den 400 elektrischen Lastenvelos «carvelo» und 40’000 Nutzenden. Der TCS ist Mitunterzeichner der Roadmap Elektromobilität 2025.


Quellen:
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