Pressemitteilung
Bilaterale III: Swissmem begrüsst Verhandlungsabschluss - keine Geschenke an Gewerkschaften

Swissmem

24.12.2024, Zürich (ots) - Swissmem steht seit Beginn für den bilateralen Erfolgsweg ein. Das Common Understanding zu den Bilateralen III war bereits eine gute Basis; in den Verhandlungen wurden weitere Verbesserung erzielt. Auf den ersten Blick scheint das wichtige Abkommen für die Schweiz vorteilhaft.

Swissmem wird das Resultat nun analysieren und voraussichtlich in der Vorstandsitzung von Ende Februar eine Beurteilung vornehmen. Ausschlaggebend wird dabei auch der innenpolitische Preis des Abkommens sein: Der flexible Arbeitsmarkt als wichtigster Standortvorteil darf nicht preisgegeben werden. Swissmem steht für die Sicherung des heutigen Schutzniveaus der Flankierenden Massnahmen ein, lehnt aber "Geschenke" an die Gewerkschaften wie eine generelle Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärungen von Gesamtarbeitsverträgen ab.

In einer von Handelskriegen und Konflikten geprägten Welt sind Rechtssicherheit und der möglichst hindernisfreie Marktzugang gerade zum grössten Absatzmarkt Europa, die Rekrutierung von Fachkräften und die Teilnahme an Forschungs- und Innovationsprojekten ebenso wie das Stromabkommen zur Sicherung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität zentral. Der Verband der Schweizer Tech-Industrie (Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie sowie verwandte Technologiebranchen) wertet das Verhandlungsergebnis in einer ersten Analyse als klar positiv. Swissmem Präsident Martin Hirzel sagt:

"Europa ist mit 55% der wichtigste Absatzmarkt der Schweizer Tech-Industrie - die Bilateralen sind und bleiben für uns wichtig. Auf den ersten Blick scheint das Abkommen vorteilhaft. Ausschlaggebend für die Swissmem Position wird auch der innenpolitische Preis des Abkommens sein: Eine Zustimmung ist nur ohne sachfremde Geschenke an die Gewerkschaften denkbar. Für technische Massnahmen zur Sicherung des heutigen FlaM- Schutzniveaus bieten wir hingegen weiterhin Hand."

Keine weiteren Eingriffe in den flexiblen Arbeitsmarkt

Während aussenpolitisch mit dem Verhandlungsabschluss Klarheit geschaffen wurde, verunmöglichen die innenpolitischen Druckversuche der Gewerkschaften bisher eine starke Allianz. Dabei profitieren die Arbeitnehmenden dank sicheren Arbeitsplätzen und Wohlstandsgewinn mindestens so sehr von den Bilateralen wie die Unternehmen. Die Gewerkschaften haben auch deshalb keine Vetomacht. Sie haben die Bilateralen III zusammen mit der SVP über Jahre schlechtgeredet - nun müssen sie Farbe bekennen.

Swissmem steht weiterhin für die Sicherung des heutigen Schutzniveaus durch technische Massnahmen ein. Der flexible Arbeitsmarkt als wesentlicher Standortvorteil in der Schweiz mit ihren hohen Lohnkosten darf hingegen nicht preisgegeben werden. Deshalb wird Swissmem dem Gesamtpaket Bilaterale III nur ohne Geschenke an die Gewerkschaften, namentlich bezüglich Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) und nationalen Mindestlöhnen, zustimmen können.

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24.12.2024 | von Swissmem

--- ENDE Pressemitteilung Bilaterale III: Swissmem begrüsst Verhandlungsabschluss - keine Geschenke an Gewerkschaften ---

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Quellen:
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