Pressemitteilung
Zeitumstellung Achtung, Wildunfälle!

Schweizer Tierschutz STS

23.10.2024, Im Herbst ereignen sich die meisten Kollisionen zwischen Motorfahrzeugen und Wildtieren. Durch die Zeitumstellung wird es plötzlich früher dunkel – das Kollisionsrisiko steigt, auch wegen des herbstlichen Fressverhaltens der Tiere. Da hilft nur: Tempo reduzieren und noch aufmerksamer fahren.

Jede Stunde stirbt ein Reh auf unseren Strassen. Rund 20 000 Wildunfälle werden jährlich gemeldet, die Dunkelziffer liegt weit höher. Viele Tiere achten nicht auf den Verkehr. In ihrem Instinkt sind Strassen als Gefahrenkategorie nicht verankert. Doch die Suche nach Nahrung oder Partnern zwingt Wildtiere in unserem dicht besiedelten Land zum Überqueren von Strassen. Auch mit Kühen, Pferden, Hunden und Katzen kommt es zu Unfällen, wenn Autofahrer nicht aufpassen.

Vorsicht in der Dämmerung

In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2024 werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Die Zeitumstellung bringt ein erhöhtes Risiko für Wildunfälle mit sich – viele Wildtiere sind mit dem plötzlich veränderten Verkehrsaufkommen überfordert. Vor allem Rehe, Hirsche und Wildschweine sind gerne in der Dämmerung unterwegs, um Eicheln und andere herabgefallene Baumfrüchte aufzusammeln. Die Gefahr von Zusammenstössen mit oft schwerwiegenden Folgen für Autofahrer und Tiere steigt erheblich.

So vermeiden Sie Unfälle

  • Geschwindigkeit reduzieren, insbesondere bei Warnschildern, an unübersichtlichen Stellen wie Wäldern, Hecken, hohen Getreidefeldern und in Wohngebieten.
  • Morgens, abends und nachts besonders aufmerksam fahren.
  • Vorsichtig fahren – den rechten Fahrbahnrand besonders im Auge behalten.
  • Wenn Tiere in Fahrbahnnähe gesichtet werden: Geschwindigkeit reduzieren und auf Abblendlicht schalten.

Sofort richtig handeln

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoss, sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, einen Tierunfall zu melden. So gehen Sie richtig vor:

  1. Anhalten und Warnblinkanlage einschalten.
  2. Unfallstelle absichern (Pannendreieck, Warnleuchte) und Eigensicherung beachten. Falls das Tier geflüchtet ist, Unfallstelle markieren.
  3. Polizei über Tel. 117 verständigen – sowohl bei Wildunfällen als auch bei Unfällen mit Haustieren (die Polizei stellt Fachleute zur Verfügung).
  4. Tote Tiere an den Hinterbeinen an den Strassenrand ziehen. Eventuell vorher Fotos machen (vor allem bei Haustieren), Zeugen suchen.
  5. Auf keinen Fall einem Wildtier zu nahekommen. Die Nähe von Menschen verängstigt das Tier, Verletzungen können durch Flucht- oder Abwehrversuche verschlimmert werden.
  6. Auch verletzte Katzen und Hunde können aus Angst beissen und kratzen. Falsche «Behandlung» kann die Situation nur verschlimmern. Besser ist es, das Eintreffen der Polizei und gegebenenfalls des Tierarztes abzuwarten.

Kollisionen sofort melden

Auch bei Kollisionen mit Kleintieren wie Igeln, Krähen und anderen Vögeln oder Amphibien und Reptilien prüfen verantwortungsbewusste Automobilisten nach Möglichkeit, ob das Tier noch lebt. Um ein schwer verletztes Tier fachgerecht zu erlösen, sollte die Polizei/Wildhut benachrichtigt werden. Es gilt: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Schwer verletzte Tiere können tagelang irgendwo in Deckung liegend leiden und qualvoll sterben. Nur wenn Kollisionen sofort gemeldet werden, können die Tiere gesucht und erlöst werden. Wichtig ist, dass Sie dem Wildhüter Angaben über den Unfallhergang und die Fluchtrichtung des Tieres machen können. So kann er das verletzte Tier möglichst schnell mit dem Schweisshund aufspüren.

Schweizer Tierschutz STS

Dornacherstrasse 101
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Telefon 061 365 99 99
media@tierschutz.com

23.10.2024 | von Schweizer Tierschutz STS

--- ENDE Pressemitteilung Zeitumstellung Achtung, Wildunfälle! ---

Über Schweizer Tierschutz STS

1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.


Quellen:
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